Für Betriebe mit Umsätzen von nicht mehr als 150.000 € in den beiden vorangegangenen Wirtschaftsjahren, wobei das einmalige Überschreiten um 15% innerhalb von drei Jahren unbeachtlich bleibt, ist generell die vereinfachte Losungsermittlung möglich.
Für Umsätze von Haus zu Haus oder an öffentlichen Plätzen ohne Verbindung mit festen Räumlichkeiten ist die vereinfachte Losungsermittlung unabhängig von einer Umsatzgrenze möglich.
Für Unternehmer, die die 150.000 €-Grenze in den Jahren 2005 und 2006 überschreiten, aber vor dem 1. 1. 2007 keine Einzelaufzeichnungen der Bareingänge geführt haben, bleibt als Übergangsbestimmung die Möglichkeit zur vereinfachten Losungsermittlung noch bis Ende 2007 erhalten.